In Niedersachsen gibt es aktuell folgende Förderprogramme und Initiativen zur Elektromobilität:
Zuwendungen für die Beschaffung von Ladegeräten für Elektrofahrräder und Elektroautos
Kurzinfo
Niedersachsen fördert seit 2014 das Aufstellen von Ladegeräte für Elektrofahrräder und Elektroautos, die auf P+R- und B+R-Plätzen an ÖPNV-Stationen abgestellt werden.
Laufzeit
Bis auf Widerruf.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- Gebietskörperschaften
- private Unternehmen mit mehr als 50% öffentlicher Beteiligung
Gewerbliche Ladestationsbetreiber erhalten keine Landeszuschüsse.
Fördergegenstand
Gefördert werden können Ladegeräte für die Aufladung von Elektrofahrrädern und Elektroautos.
Förderhöhe
- Das Mindestvolumen der Ausgaben für eine Förderung liegt bei 35.000,00 EUR je Antrag inkl. Grunderwerb, Fundamentierung und Aufstellung, Kabeltrassenherstellung sowie Anschluss der Anlage.
- Der Zuschuss beträgt höchstens 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- für Elektroautos je Ladesäule: 7.500 EUR
- für Elektrofahrräder je Ladesäule: 6.000 EUR
Voraussetzungen
- Bei Ladestationen für Elektroautos ist bis zu einer einheitlichen Normung der Anschlusstechnik die nationale Übereinkunft der deutschen Fahrzeughersteller verbindlich. Danach ist Anschlusstechnik vom Typ 2 zu verwenden
- Als Ladegeräte sind für die Aufladung von Elektroautos Schnellladegeräte vorzusehen. Bei Ladegeräten für Elektrofahrräder sind Geräte zu verwenden, die mehrere Akkus an einem Tag aufladen können.
Bewiligungsstelle / Kontakt
Landesnahverkehrsgesellschaft
Niedersachsen mbH (LNVG)
Tel.: +49 511 53333-0
Fax: +49 511 53333-299
E-Mail: info(at)lnvg.de
Weiterführende Links
Detaillierte Informationen über das Förderprogramm finden Sie hier (PDF).
Förderung von Lastenrädern und Lastenpedelec (LARALAPED)
Kurzinfo
Das Förderprogramm „LaRaLaPed“ der Region Hannover, Fachbereich Verkehr, verfolgt das Ziel, den Radverkehrsanteil im gewerblichen Verkehr der Region Hannover zu erhöhen.
Laufzeit
01. März 2019 bis 31. Dezember 2019. (Das Fördervolumen beträgt 25.000 EUR)
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- Gewerbebetriebe und Unternehmen unabhängig von der Rechtsform mit Sitz oder Niederlassung in der Region Hannover
- freiberuflich tätige Personen, die in der Region Hannover ansässig sind
- Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts aus der Region Hannover mit den in Satz 2 ge-nannten Ausnahmen.
Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Bundes-/Landesbehörden, Privatpersonen sowie politische Parteien.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Beschaffung von ein- und zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenpedelecs bis 45 km/h, die mindestens eine Lasten-Zuladung von 40 kg (zzgl. Fahrergewicht) ermöglichen.
Förderhöhe
Die Höhe der Zuwendung beträgt
- für rein muskulär betriebene Lastenräder 25 % der Netto-Anschaffungskosten (Gesamtkosten abzüglich der gesetzl. MwSt.), max. jedoch 500,00 EUR
- für batterieelektrisch unterstützte Lastenpedelecs 25 % der Netto-Anschaffungskosten (Gesamtkosten abzüglich der gesetzl. MwSt.), max. jedoch 1.000,00 EUR
Voraussetzungen
Die Zweckbindungsfrist beträgt 24 Monate, in deren die Fahrzeuge für gewerbliche oder gemeinnützige Zwecke in der Region Hannover genutzt werden müssen.
Bewilligungsstelle / Kontakt
Region Hannover
Fachbereich Verkehr
OE 86.04 – Verkehrsentwicklung und Verkehrsmanagement
Hildesheimer Straße 18
30169 Hannover
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Weiterführende Links