In Schleswig-Holstein gibt es aktuell folgende Förderprogramme und Initaitven zur Elektromobilität:
Landesprogramm Wirtschaft - Förderung der Energiewende und von Umweltinnovationen
Kurzinfo
Das Land Schleswig-Holstein fördert im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft Vorhaben, die die Energiewende unterstützen, sowie Umweltinnovationen.
Laufzeit
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
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Einrichtungen für Forschungs- und Wissensverbreitung sowie Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Fördergegenstand
Unterstützt werden Einzel- und Verbundvorhaben in folgenden Bereichen:
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Durchführbarkeitsstudien für neuartige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen,
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Schaffung technisch-wissenschaftlicher Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
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industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung zu neuen zukunftsorientierten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen,
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Pilot- und Demonstrationsvorhaben
u.a. in dem Bereich Elektromobilität.
Förderhöhe
Die Höhe der Förderung beträgt
- für Unternehmen abhängig von der Art des Vorhabens und der Größe des Unternehmens bis zu 80% der förderfähigen Kosten,
- für Einzelvorhaben an Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung bis zu 90% der förderfähigen Kosten.
Voraussetzungen
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Die technischen und marktseitigen Erfolgsaussichten des Vorhabens sind zu belegen.
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Alle für das Vorhaben erforderlichen Zulassungen müssen vorliegen.
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Das gesamte Projektvolumen soll 150.000 EUR nicht unterschreiten.
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Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
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Die Vorschriften des Landesmindestlohngesetzes sind einzuhalten.
Bewilligungsstelle / Kontakt
Zunächst sind Projektvorschläge bei der
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Lorentzendamm 24
2410 Kiel
Tel. (04 31) 6 66 66-0
Fax (04 31) 6 66 66-7 67
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.wtsh.de
einzureichen. Bei positiver Einschätzung durch die WTSH kann anschließend ein formgebundener, vollständiger Projektantrag gestellt werden.