Förderprogramme
- Details
- Förderprogramme
In Bayern gibt es aktuell folgende Förderprogramme zur Elektromobilität:
Elektromobilität und innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen (BayEMA)
Kurzinfo
Der Freistaat Bayern unterstützt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI) im Bereich der Elektromobilität und innovativer Antriebstechnologien für mobile Anwendungen. Ziel ist es, Anreize für die schnellere Verbreitung innovativer Mobilität im Verkehrssektor zu setzen und die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskapazitäten am Standort Bayern zu stärken.
Laufzeit
Die Richtlinie endet am 30. Juni 2019.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Bayern,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern sowie
- sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die über die fachliche Qualifikation und ausreichend Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.
Fördergegenstand
- elektrische Antriebe
- Tank- und Speichertechnologien, insbesondere Batterietechnologien
- Sicherheitstechnik
- Motorentechnologie
- Getriebetechnologie
- Verbrauchs- und Abgasmodifizierung
- Hybridtechnologien
- Energiemanagement sowie
- Technologiestudien.
Förderhöhe
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt die Höhe der Förderung
- bei Vorhaben der industriellen Forschung max. 50% und
- bei Vorhaben der experimentellen Entwicklung max. 25%
Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie ihnen gleichgestellten Organisationseinheiten können unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen höhere Fördersätze erhalten.
Voraussetzungen
- Mindestens einer der wesentlich beteiligten Verbundpartner muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und einschlägige fachliche Erfahrungen, bei Unternehmen auch im Bereich der Produktion, verfügen.
- Das Vorhaben muss sich durch einen über den Stand der Technik hinausgehenden Innovationsgehalt auszeichnen und seine Durchführung muss mit erheblichem technischem und wirtschaftlichem Risiko verbunden sein.
- Das Vorhaben muss in wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt und umgesetzt werden.
Bewilligungsstelle / Kontakt
Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH
Projektträger Bayern (ITZB Büro Nürnberg)
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
Hotline (08 00) 0 26 87 24
Tel. (09 11) 2 06 71-6 11
Fax (09 11) 2 06 71-6 50
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.projektträger-bayern.de
Weiterführende Links
Bayerisches Förderprogramm Ladeinfrastruktur
Kurzinfo
In Ergänzung zum Bundesprogramm hat sich die Bayerische Staatsregierung das Ziel gesetzt, mit einem eigenen Landesförderprogramm den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur weiter voranzutreiben, um die Zielsetzung von 7.000 öffentlich zugänglichen Ladesäulen in Bayern im Jahr 2020 zu erreichen.
Laufzeit
Vom 1. September 2017 bis zum 31. Dezember 2020. Die Fördermittel werden in zeitlich begrenzten Förderaufrufen ausgereicht.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen einschließlich Kommunen.
Fördergegenstand
Gefördert wird
- die Errichtung von öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur (bis einschließlich 22 Kilowatt) und öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur (größer als 22 Kilowatt) an neuen Standorten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation sowie
- bei Nachweis eines zusätzlichen Mehrwerts die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten, die vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie betrieben wurden.
Förderhöhe
Die Höhe der Förderung betrug im dritten Aufruf
- für Normalladepunkte bis einschließlich 22 kW: 40% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 3.000 EUR pro Ladepunkt,
- für den Netzanschluss pro Standort: 40% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 5.000 EUR.
- Die Fördersätze können um 10% erhöht werden, wenn Normalladepunkte mit einem zusätzlichen Mehrwert (z.B. Park&Ride-Parkplätzen, E-Car- oder E-Bike-Sharing u.a.) verbunden werden.
- Die maximale Zuwendungssumme war im dritten Aufruf pro Antragsteller auf 150.000 EUR begrenzt.
Voraussetzungen
Wichtige Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass
- die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind,
- der Betrieb der Ladesäulen mit aus erneuerbaren Energien erzeugtem Strom erfolgt,
- die Mindestbetriebsdauer auf sechs Jahre angelegt ist,
- die Vorgaben der Ladesäulenverordnung erfüllt werden.
Bewilligungsstelle und Kontakt
Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH
Projektträger Bayern (ITZB Büro Nürnberg)
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
Hotline (08 00) 0 26 87 24
Tel. (09 11) 2 06 71-6 11
Fax (09 11) 2 06 71-6 50
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Internet: http://www.projektträger-bayern.de
Weiterführende Links
Themenblätter, Downloads und Musteranträge finden Sie auf http://www.elektromobilitaet-bayern.de/foerderung
Elektromobilität in München (München e-mobil)
Kurzinfo
Das Förderprogramm Elektromobilität in München unterstützt sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Nutzerinnen und Nutzer bei der Umstellung auf Elektrofahrzeuge, bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur und bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zum Thema Elektromobilität.
Laufzeit
Das Förderprogramm endet am 31. Dezember 2020.
Antragsberechtigte
Antragsberechtige sind
- Privatpersonen
- Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
Fördergegenstand
Förderfähig sind E-Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen.
Förderhöhe
- Pedelecs mit 25 % der Nettokosten bis maximale 500 EUR(nur für Unternehmen und freiberufliche Personen)
- Lastenpedelecs und Zwei- und dreirädrige Elektroleichtfahrzeuge mit 25 % der Nettokosten bis maximal 1.000 EUR
- Vierrädrige Elektroleichtfahrzeuge mit 25 % der Nettokosten bis maximal 3.000 EUR (nur für Unternehmen und freiberufliche Personen)
- Ladeinfrastruktur mit 40 % der Nettokosten für Montage und Installation bis maximal 3.000 EUR für Normalladepunkte und maximal 10.000 EUR für Schnellladepunkte
- Beratungsleistungen mit 80 % bis maximal 6.000 EUR
Bewilligungsstelle und Kontakt
Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt - SG E-Mobilität
Weiterführende Links
Bayernweite Förderprogramme für (E-)Lastenräder
Folgende Städte und Landkreise bezuschussen den Kauf von nicht-elektrischen und elektrischen Lastenfahrrädern und Anhängern:
Wolfratshausen
Förderprogramm „Nachhaltige Mobilität”
Wie viel: 50 Prozent des Nettokaufpreises, maximal 1.500 Euro
Antragsberechtigt: Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen sowie Gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis in Wolfratshausen
Besonderes: Nachzuweisende Voraussetzung für eine Förderung ist der Bezug von CO2-neutralem Strom aus erneuerbaren Energiequellen.
Laufzeit: ab 01.01.2019
Mehr Informationen zum Förderprogramm „Nachhaltige Mobilität”
Bamberg
Förderprgramm "Bambergs Weg in die Elektromobilität"
Wie viel: 25 Prozent des Nettokaufpreises, maximal 1.000 Euro
Antragsberechtigt: Freiberufler, Stiftungen, Genossenschaften, Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts aus der Stadt Bamberg
Laufzeit: ab 31.03.2019
Mehr Informationen zum Förderprogramm "Bambergs Weg in die Elektromobilität"
Förderprgramm "Elektromobilität"
Wie viel: 25 Prozent des Nettokaufpreises, maximal 300 Euro
Antragsberechtigt: Privat
Laufzeit: 01.11.2017 bis 31.10.2019
Auch Elektro-Roller werden gefördert!
Mehr Informationen zum Förderprogramm Elektromobilität
Dachau
Förderprogramm "Mobilität"
Wie viel: 25 Prozent des Nettokaufpreises, maximal 1.000 Euro
Antragsberechtigt: Privathaushalte mit Hauptwohnsitz in der Stadt Dachau, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen sowie Gewerbetreibende, Unternehmen mit Sitz in der Stadt Dachau.
Besonderes: Wird das geförderte Elektro-Kleinkraftrad am Betriebsstandort oder Hauptwohnsitz mit Strom aufgeladen, der zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt, wird zusätzlich eine Klimaprämie in Höhe von 200 Euro gewährt.
Laufzeit: 01.01.2018 – 31.12.2019
Auch Elektro-Roller werden gefördert!
Mehr Informationen zum Förderprogramm Mobilität
Regensburg
Förderprogramm "Regensburg effizient"
Wie viel: 25 Prozent der Nettokosten (Kauf oder Leasing), maximal 1.000 Euro
Antragsberechtigt: Privatpersonen, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen mit Wohnsitz bzw. Sitz in Regensburg.
Laufzeit: ab 01.06.2018
Auch Elektro-Roller werden gefördert!
Mehr Informationen zum Förderprogramm Regensburg Effizient
Sonthofen
Wie viel: 30 Prozent des Nettokaufpreises, maximal 800 Euro
Antragsberechtigt: Privatpersonen und Gewerbe
Besonderes: Fördergelder für 2018 sind bereits vergeben. Förderanträge für 2019 können bis 15. März 2019 eingereicht werden.
Mehr Informationen zum Förderprogramm
- Details
- Förderprogramme
E-Taxi-Förderung (Fahrzeuge)
Kurzinfo
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, dass im Bundesland bis 2030 jedes dritte Auto klimaneutral fährt. Dazu gehört vor allem die Verbreitung von Elektrofahrzeugen aller Art im Land. So kann zum 1. Juni 2019 eine attraktive Förderung zur Anschaffung von E-Taxis starten. Exklusive Schnellladeinfrastruktur für E-Taxis wird ebenfalls bezuschusst.
Laufzeit
Bis zum Ausschöpfen des Fördertopfes.
Antragsberechtigte
- Taxiunternehmen
- Mietwagenunternehmen nach dem Personenbeförderungsgesetz
jeweils mit Sitz in Baden-Württemberg
Fördergegenstand
Kauf oder Leasing eines Fahrzeuges der EG Fahrzeugklassen M1 oder N1
Förderhöhe
- 8.000 Euro als Pauschalkosten für Betriebs-, Unterhalts- und Ladeinfrastrukturkosten eines gekauften E-Taxis oder des Mietwagens nach dem Personenbeförderungsgesetz
- 2.666,66 Euro für geleaste E-Fahrzeuge über einen Zeitraum von 3 Jahren
Voraussetzungen
- Das bezuschusste E-Auto muss drei Jahre lang in Baden-Württemberg in Betrieb sein
Bewilligungsstelle / Kontakt
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
Die Antragsstellung erfolgt über die L-Bank https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/e-taxis.html
E-Taxi-Förderung (Ladeinfrastruktur)
Kurzinfo
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, dass im Bundesland bis 2030 jedes dritte Auto klimaneutral fährt. Dazu gehört vor allem die Verbreitung von Elektrofahrzeugen aller Art im Land. So kann zum 1. Juni 2019 eine attraktive Förderung zur Anschaffung von E-Taxis starten. Exklusive Schnellladeinfrastruktur für E-Taxis wird ebenfalls bezuschusst.
Laufzeit
Bis zum Ausschöpfen des Fördertopfes.
Antragsberechtigte
Juristische und natürliche Personen mit Sitz in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur für E-Taxis gewährleisten können.
Fördergegenstand
DC-Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW.
Förderhöhe
60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- bis 12.000 Euro pro Ladepunkt kleiner als 100 kW
- bis 30.000 Euro für Ladepunkte ab einschließlich 100 kW
60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für den Netzanschluss
- bis 5.000 Euro für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
- bis 50.000 Euro für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz
Zu den zuwendungsfähigen einmaligen Ausgaben gehören insbesondere:
- Anschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur inkl. Leistungselektronik
- Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme
- Notwendiger Netzanschluss bzw. Ertüchtigung des bestehenden Netzanschlusses, alternativ Pufferspeicher zur Versorgung der Ladeinfrastruktur gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg (Stand Dezember 2017)
- Ausstattung mit Steuerungs- und Kommunikationsfunktionalitäten
- Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren
- Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz/Überdachung
- WLAN
Voraussetzungen
- Eine Zugänglichkeit von 24/7 für E-Taxis muss garantiert werden.
- Es muss Strom aus erneuerbaren Energien verwendet werden.
- Die Ladeinfrastruktur muss innerhalb von 6 Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides in Betrieb genommen werden und mindestens 6 Jahre ab Fertigstellung an dem im Antrag definierten Ort in Baden-Württemberg in Betrieb sein.
- Private bzw. betriebliche Ladestationen sind nicht förderfähig. Die Ladepunkte müssen grundsätzlich öffentlich mit E-Taxis nutzbar sein.
Bewilligungsstelle / Kontakt
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
Die Antragsstellung erfolgt über die L-Bank https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/e-taxis.html
Förderangebote für Kommunen
Laufzeit
Bis zum Ausschöpfen des Fördertopfes.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind baden-württembergische
- Städte
- Gemeinden
- Landkreise
- kommunale Zweckverbände
Fördergegenstand
Förderung von Beratungsleistungen bei der Planung von Konzepten zur Bevorrechtigung von E-Fahrzeugen und konkreter Maßnahmen (bspw. Erstellung/Umwidmung von Parkplätze für E-Fahrzeuge und Freigabe von Sonderspuren).
Förderhöhe
Der maximal Gesamtbetrag pro Vorhaben beträgt 100.000 Euro.
Mit bis zu 80 % der Kosten bzw. 35.000 Euro werden Beratungsleistungen gefördert, wenn E-Fahrzeug-Berechtigungen geplant werden.
Für die konkrete Umsetzung stehen bereit:
- 500 Euro bis max. 5.000 Euro für die Errichtung oder Umwidmung von Parkplätzen für E-Fahrzeuge
- 100 Prozent oder maximal 500 Euro für die Anbringung von Bodenmarkierungen an E-Parkplätzen
- 5.000 Euro bis max. 10.000 Euro für die Freigabe von Sonderspuren (bspw. Busspuren) für E-Fahrzeuge
Voraussetzungen
Förderfähig sind Vorhaben, wenn damit:
- Parkplätze exklusiv für E-Fahrzeuge errichtet oder umwidmen werden
- gebührenfreies Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen für E-Fahrzeuge eingeführt wird
- öffentliche Straßen zur privilegierten Nutzung von E-Fahrzeugen freigegeben werden (bspw. Busspuren)
- Ausnahmen für E-Fahrzeuge bei Zufahrts-beschränkungen gemacht werden (bspw. E-Logistik)
Bewilligungsstelle / Kontakt
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
Die Antragsstellung erfolgt über www.elektromobilität-bw.de
BW-e-Gutschein für E-Fahrzeuge
Kurzinfo
Das Land Baden-Württemberg hat ein Interesse daran, den Anteil an PKW mit Elektroantrieb zu erhöhen und den Markthochlauf zu unterstützen. Ziel der Förderung ist ein rascher Anstieg an PKW mit Elektroantrieb. Das Ministerium für Verkehr versteht den BW-e-Gutschein als Anreiz, sich für einen mit Elektroantrieb ausgestatteten PKW zu entscheiden.
Laufzeit
Bis auf Widerruf.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- Taxiunternehmen
- Fahrschulen
- Pflege- und Sozialdienste
- Mietwagenunternehmen nach Personenbeförderungsgesetz
- Bürgerbusvereine
- Car-Sharing-Unternehmen
- Kommunen, Landkreise, Gewerbetreibende mit Lieferverkehren und Unternehmen mit ÖPNV-Servicefahrzeugen
- Wach- und Sicherheitsdienste
- kommunale Betriebe
- medizinische Dienste
Fördergegenstand
Gegenstand der Zuwendung sind Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für Elektrofahrzeuge (PKW, vierrädrige (Leicht-)Kraftfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t; siehe unter EG-Fahrzeugklassen L6e und L7e, M1 und N1) mit Elektroantrieb bis zu einem maximalen Nettolistenpreis von 60.000 Euro.
Förderhöhe
- für Einzelfahrzeuge in Höhe 5.000 EUR für batterieelektrische Fahrzeuge, die in Gebieten mit NO2-Grenzwertüberschreitung eingesetzt werden
- für Elektrofahrzeuge in Höhe von 3.000 EUR, die in anderen Gebieten von Baden-Württemberg eingesetzt werden
Voraussetzungen
Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) in Baden-Württemberg zugelassen sein.
Bewilligungsstelle / Kontakt
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
Die Antragsstellung erfolgt über die L-Bank www.l-bank.de/elektrofahrzeug
Förderung E-Lkw
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte sind für Unternehmen, Kommunen und kommunale Betriebe mit Sitz in Baden-Württemberg.
Laufzeit
Bis auf Widerruf.
Fördergegenstand
Förderhöhe
Ob einer neuen Elektro- oder Hybrid-LKW (EG-Fzg.- Klasse N2 und N3), Fahrzeugleasing oder Flottenumrüstung:
50 Prozent der Mehr- bzw. Umrüstungskosten, jedoch maximal
- 100.000 Euro pro Elektro-Lkw und Brennstoffzellen-Lkw
- 60.000 Euro pro Plug-In-Hybrid-Lkw und Hybrid-Lkw
Voraussetzungen
Die Förderung gilt für Fahrzeug der Klassen
- LKW-EG-Fahrzeugklasse N2 (3,5-12 Tonnen)
- LKW-EG-Fahrzeugklasse N3 (ab 12 Tonnen)
Das Fahrzeug muss für gewerbliche oder kommunale Zwecke genutzt werden.
Bewilligungsbehörde und Kontakt
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
Förderung von (E-)Lastenrädern
Land Baden-Württemberg: Förderprogramm
- Wie viel: 30 Prozent der Investitionskosten bei Kauf oder Leasing, maximal 3.000 Euro
- Antragsberechtigt: Unternehmen, Körperschaften des privaten Rechts, gemeinnützige Organisationen oder Kommunen mit Sitz in Baden-Württemberg
- Besonderes: Auch Lastenanhänger förderbar
Nähere Informationen zur Förderung von E-Lastenrädern in Baden-Württemberg
Stadt Heidelberg: Förderprogramm "Umweltfreundlich mobil"
- Wie viel: 50 Prozent des Nettokaufpreises, maximal 500 Euro
- Antragsberechtigt: Natürliche Personen mit Sitz in Heidelberg
- Besonderes: auch Lastenanhänger förderbar. Nachzuweisende Voraussetzung für eine Förderung ist der Bezug von CO2-neutralem Strom aus erneuerbaren Energiequellen.
- Laufzeit: 01.11.2017 – offen
Nähere Informationen zum Förderprogramm Umweltfreundlich mobil
Förderung von E-Roller-Sharing
Kurzinfo
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, dass im Bundesland bis 2030 jedes dritte Auto klimaneutral fährt. Dazu gehört vor allem die Verbreitung von Elektrofahrzeugen aller Art im Land. So kann zum 1. Juni 2019 eine attraktive Förderung zur Anschaffung und Erweiterung von E-Roller-Flotten beantragt werden.
Laufzeit
Bis zum Ausschöpfen des Fördertopfes.
Antragsberechtigte
- Vereine
- Stiftungen
- Aktiengesellschaften
- GmbHs und Kommanditgesellschaften auf Aktien
- Genossenschaften
- Betriebe mit 50 Prozent kommunalem Besitzanteil
- Kommunen
- Landkreis
mit Sitz in Baden-Württemberg
Fördergegenstand
Aufbau und Erweiterung von Elektroroller-Flotten
Förderhöhe
50 Prozent, jedoch maximal 1.500 Euro pro E-Roller.
Voraussetzungen
k.A.
Bewilligungsstelle / Kontakt
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
Die Antragsstellung erfolgt über www.elektromobilität-bw.de
- Details
- Förderprogramme
EUREKA Eurostars Programm
Das unabhängige EUREKA Eurostars Programm unterstützt branchen- und themenoffen Vorhaben in verschiedenen Technologiebereichen. Im Mittelpunkt der entsprechenden Projekte soll hierbei die Entwicklung eines neuen Produkts oder eines neues Produktionsverfahrens stehen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.eurostars-eureka.eu
Ansprechpartner zur EU-Förderung
Ein wichtiger Ansprechpartner zu allen Fragen der EU-Förderung ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen das Steinbeis-Europa-Zentrum. Dessen Online-Datenbank listet alle aktuellen Aufrufe und bietet weiterführende Informationen zu Fördermöglichkeiten in verschiedenen Themenbereichen: http://www.steinbeis-europa.de/
- Details
- Förderprogramme
Umweltbonus für Elektroautos
Kurzinfo
Seit dem 2. Juli 2016 wird der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektroautos bezuschusst. Der Bonus gilt rückwirkend für alles Autos, die seit dem 18. Mai 2016 erworben wurden.
Laufzeit
Die Förderung ist so lange erhältlich, bis die vorgesehenen Mittel in Höhe von 600 Mio. Euro aufgebraucht sind, längstens jedoch bis Ende 2019. Allerdings wird aktuell eine Verlängerung der Umweltprämie diskutiert.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.
Förderungsgegenstand
Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, im Einzelnen ein
-
reines Batterieelektrofahrzeug,
-
von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-In Hybrid) oder
-
Brennstoffzellenfahrzeug
der Klassen M1 und N1 beziehungsweise N2 soweit diese mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B im Inland geführt werden dürfen.
Förderungshöhe
-
2.000 Euro für ein batterieelektrisches Auto beziehungsweise ein Brennstoffzellenfahrzeug
-
1.500 Euro für ein Plug-In-Hybrid-Fahrzeug
Voraussetzungen
Da sich Staat und Industrie jeweils zur Hälfte an dem Bonus beteiligen, sind nur Autos bestimmter Hersteller förderwürdig. Außerdem muss der Netto-Basislistenpreis (ohne Zusatzausstattung) des Autos unter 60.000 Euro liegen (brutto 71.400 Euro). Um auf die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge aufgenommen zu werden, dürfen nach der Förderrichtlinie von außen aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge nicht mehr als 50 g CO2-Ausstoß pro Kilometer verursachen.
Bewilligungsbehörde / Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 422 – Steinkohleförderung/Anpassungsgeld - Umweltbonus, Elektromobilität, Einfuhr
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1009
Weiterführende Links
Merkblätter und Formulare zum Umweltbonus finden Sie auf bafa.de
(E-)Lastenräder
Kurzinfo
Im Rahmen der sogennanten Kleinserien-Richtlinie sind Investitionen in E-Schwerlastenfahrräder und Schwerlastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr förderfähig.
Laufzeit
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind:
-
private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften)
-
freiberuflich Tätige
-
Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
-
öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen (ausgenommen: Volkshochschulen)
-
Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser sowie deren Träger
-
Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
NICHT antragsberechtigt sind:
-
Privatpersonen
-
Vereine (e.V.) und Verbände
-
Unternehmen, die bereits eine Förderung für 100 elektrisch betriebene Lastenfahrräder und/oder Anhänger (Schwerlastfahrräder) nach Maßgabe der Kleinserien-Richtlinie erhalten haben
Förderungsgegenstand
Gefördert werden Ausgaben für die Anschaffung von E-Schwerlastenfahrräder und Schwerlastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr.
Förderfähig sind Investitionen für die Anschaffung von
-
elektrisch angetriebene Schwerlastenfahrräder,
-
Schwerlastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung oder
-
Gespann aus Lastenfahrrad und Lastenanhänger, bei dem mindestens ein Bestandteil (Fahrrad oder Anhänger) über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen muss.
Förderungshöhe
30 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad, -anhänger oder Gespann
Voraussetzungen
-
Elektrisch angetriebene Schwerlastenfahrräder sowie Schwerlastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung müssen dabei über ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ und eine Nutzlast von mindestens 150 kg <verfügen.
-
Bei Gespannen mit einem nicht-motorisierten Lastenfahrrad oder Lastenanhänger muss das Gesamttransportvolumen des Gespanns mindestens 1 m³ erreichen.
-
Die Nenndauerleistung der elektronischen Antriebsunterstützung darf höchstens 0,25 kW aufweisen, muss fortschreitend verringert und beim Erreichen von 25 km/h (oder früher) sowie beim Einsetzen des Tretens in die Pedale unterbrochen werden.
Bewilligungsbehörde / Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 424 – Kerntechnische Entsorgung, KWK, Mini-KWK
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1016
Fax: 06196 908-1800
Weiterführende Links
Merkblätter und Formulare zur Förderungen von Elektro-Lastenrädern finden Sie auf bafa.de
Förderrichtlinie Elektromobilität
Kurzinfo
Im Rahmen des Sofortprogramms "Saubere Luft" unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit der Förderrichtlinie Elektromobilität u.a die Beschaffung von Elektrofahrzeugen mit dem Ziel der Erhöhung der Fahrzeugzahlen, insbesondere in kommunalen Flotten und der hierfür benötigten Ladeinfrastruktur sowie der Verknüpfung der Fahrzeuge mit dem Stromnetz in Kombination mit dem Ausbau erneuerbarer Energien für den Verkehrssektor auf der kommunalen Ebene.
Laufzeit
Die Antragsfrist für den 2. Sonderaufruf endet am 13. Mai 2019.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
-
Städte, Gemeinden, Landkreise
-
Zweckverbände
-
Landesbehörden
-
kommunale und Landesunternehmen
-
Hochschulen
-
sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen oder gemeinnützigen Zwecken dienen
-
Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind antragsberechtigt, sofern die Kommune bestätigt, dass die Maßnahme Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist.
Förderungsgegenstand
Förderungsfähig sind Elektrofahrzeuge
-
der europäischen Fahrzeugklassen M1-M3 (Pkw/Busse)
-
der Klassen N1-N3 (Nfz)
-
sowie L2e, L5e, L6e, L7e (Leichtfahrzeuge)
-
Plug-In-Hybride mit einer rein elektrischen Reichweite von 50 km und einem CO2-Ausstoß von unter 50 g pro Kilometer.
-
Ladeinfrastruktur ist ausschließlich im Zusammenhang mit einer im Rahmen dieses Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung zuwendungsfähig.
Förderungshöhe
Förderfähig sind die Investitionsmehrausgaben des Elektrofahrzeugs gegenüber einem vergleichbaren konventionellen Fahrzeug (Diesel/Benzin). Die Förderung dieser Investitionsmehrausgaben erfolgt entweder über eine Pauschale oder über einzeln nachzuweisende Investitionsmehrausgaben. Zulässig ist eine maximale Beihilfeintensität von bis zu 40 Prozent.
Voraussetzungen
-
Für die EG-Fahrzeugklassen L2e, L5e, L6e, L7e (Leichtfahrzeuge) sowie N1 und M1 (PKW/Nfz) müssen mindestens zwei Fahrzeuge pro Antrag beschafft werden.
-
Die beschafften Fahrzeuge müssen mindestens 2 Jahre im Eigentum der Antragstellenden verbleiben.
Bewilligungsbehörde / Kontakt
Projektträger Jülich / Forschungszentrum Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Tel.: 02461 61-9430
Fax: 02461 61-5837
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weiterführende Links
Links zur Antragsstellung und Downloads finden Sie auf www.ptj.de
KfW-Umweltprogramm
Kurzinfo
Mit dem KfW-Umweltprogramm (Nr. 240/241) werden umweltfreundliche Investitionen gefördert, wie beispielsweise die Anschaffung von Elektrofahrzeugen sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Betankungsanlagen für Wasserstoff.
Laufzeit
Bis auf Widerruf.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
-
in- und ausländische Unternehmen
-
Freiberufler
-
Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte erbringen
-
Public Private Partnerships.
-
Auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland können vom Umweltprogramm profitieren.
Förderungsgegenstand
Förderfähig ist die Anschaffung von
-
gewerblich genutzten Fahrzeugen (PKW, Zweirad, Nutzfahrzeuge inkl. Busse) mit Elektroantrieb
-
Hybridfahrzeugen mit bivalentem Antrieb (Elektro/Benzin bzw. Elektro/Diesel)
-
Brennstoffzellenfahrzeugen, sofern deren CO2-Emissionen 50 g pro Kilometer nicht übersteigen oder deren elektrische Reichweite mindestens 40 km beträgt
-
umweltfreundlichen Schiffen sowie umweltfreundliche Nachrüstung von Schiffen
-
sonstigen umweltfreundlichen Landtransportmitteln sowie deren Nachrüstung (bspw. Schienenverkehr)
Förderfähig ist die Errichtung von
-
Ladestationen für Elektrofahrzeuge
-
Betankungsanlagen für Wasserstoff
-
Betankungsanlagen CNG oder LNG für Schiffe
-
Anlagen zur Versorgung von Schiffen während der Liegezeit mit extern erzeugter Energie (z.B. Landstromanlage für Schiffe, LNG-Barge).
Förderungshöhe
Die KfW stellt einen Kreditbetrag bis zu 10 Millionen Euro pro Vorhaben zur Verfügung und trägt damit bis zu 100 % der Investitionskosten. Eine Finanzierung ist ab einem Zinssatz von 1 % möglich.
Voraussetzungen
k.A.
Bewilligungsbehörde / Kontakt
Den Kredit bewilligt nicht die KfW direkt, sondern der jeweilige Finanzierungspartner (Bank) des Antragsstellers.
Weiterführende Links
Merkblätter und Formulare zum KfW-Umweltprogramm finden Sie auf www.kfw.de
Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität
Kurzinfo
Ziel ist es, die Gesamtsystemkosten der Elektromobilität zu verringern, Hürden bei der Industrialisierung der neuen Technologie zu senken, Kaufhemmnisse abzubauen und die Elektromobilität wirtschaftlich in die Energiewende zu integrieren.
Laufzeit
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
-
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
-
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland
-
Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Förderungsgegenstand
Gefördert werden Projekte zu folgenden Schwerpunkten:
-
Feldversuche in ausgewählten Fahrzeugsegmenten und Anwendungsbereichen,
-
Pilotversuche zu verkehrlichen sowie zu den Umwelt- und Klimawirkungen eines erhöhten Anteils automatisierter und autonomer Elektrofahrzeuge,
-
Erschließung des Klima- und Umweltvorteils von Elektrofahrzeugen sowie Verfahren zur Verbesserung von Ladekomfort, Verfügbarkeit und Auslastung von Ladeinfrastruktur,
-
Unterstützung für die Markteinführung mit ökologischen Standards,
-
Ressourcenverfügbarkeit und Recycling,
-
Stärkung der Wertschöpfungsketten der Elektromobilität im Bereich Produktion.
Förderungshöhe
-
für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% der förderfähigen Kosten
-
für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen für die Durchführung der Forschungsaufgaben "personell und materiell gerüstet" sein sowie die "notwendige fachliche Qualifikation zur Durchführung des Vorhabens" besitzen.
Bewilligungsbehörde / Kontakt
Für die Betreuung der Fördermaßnahme haben das BMWi und das BMU jeweils einen Projektträger beauftragt.
Zuständig für die Forschungsschwerpunkte Feldversuche, Pilotversuche, Markteinführung mit ökologischen Standards sowie Ressourcenverfügbarkeit und Recycling ist die
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger Elektromobilität
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. (0 30) 31 00 78-1 38
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.vdivde-it.de.
Zuständig für die Forschungsschwerpunkte Erschließung des Klima- und Umweltvorteils von Elektrofahrzeugen und Verfahren zur Verbesserung von Ladeinfrastruktur sowie Stärkung der Wertschöpfungsketten der Elektromobilität im Bereich Produktion ist der
DLR Projektträger
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
Linder Höhe
51147 Köln
Tel. (0 22 03) 6 01-45 42
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.pt-dlr.de
Weiterführende Links
IKT für Elektromobilität
Kurzinfo
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die IKT-basierte Elektromobilitätslösungen im Anwendungsbereich Mobilität, Verkehr, Logistik und Energienetze erarbeiten.
Laufzeit
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst Projektskizzen jeweils zum 31. März und 31. Oktober eines Jahres, letztmalig zum 31. Oktober 2021, einzureichen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
-
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
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Forschungseinrichtungen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
Förderungsgegenstand
Gefördert werden Verbundprojekte zu folgenden Themen:
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gewerbliche Logistik- und Lieferkonzepte, die den öffentlichen Raum trotz steigender Nachfrage im Wirtschaftsverkehr nachhaltig entlasten,
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App- oder Plattform-basierte Konzepte zur Digitalisierung der Mobilität im öffentlichen und individuellen Bereich,
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verkehrsträgerübergreifende Sharing-Systeme, die den Umstieg vom Individualverkehr hin zum Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) vereinfachen,
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wirtschaftliche Betriebskonzepte, die helfen, den Kostennachteil bei der Beschaffung elektromobiler Fahrzeuge auszugleichen,
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Flotten, die in Energienetze eingebunden werden, um neue netzdienliche Dienstleistungen anzubieten,
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attraktive und bezahlbare Mobilitätsversorgung der Bevölkerung in ländlichen Räumen, die insbesondere die Bedürfnisse nur eingeschränkt mobiler Bevölkerungsschichten berücksichtigt,
-
neue Mobilitätslösungen, die hoch-automatisierte und autonome Fahrzeuge und die damit verbundenen Technologien wie z.B. Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen nutzen, um die Herausforderungen des zukünftigen Verkehrs im städtischen und ländlichen Bereich zu lösen.
Förderungshöhe
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.
Die Höhe der Förderung beträgt
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für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% der förderfähigen Kosten,
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für Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen
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Das Vorhaben muss im vorwettbewerblichen Bereich liegen und lokal oder regional sichtbar in vorhandene Infrastrukturen eingebettet sein.
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Das Verbundprojekt soll aus mindestens drei bis in der Regel sieben geförderten Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie gegebenenfalls weiteren, nicht geförderten assoziierten Partnern (z.B. Multiplikatoren oder Kommunen) bestehen (Konsortien).
Bewilligungsbehörde / Kontakt
DLR Projektträger
Technische Innovationen in der Wirtschaft
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Linder Höhe
51147 Köln
Tel. (0 22 03) 6 01-30 43
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.digitale-technologien.de
Weiterführende Links
Downloads, Links und Ansprechpartner finden Sie auf www.digitale-technologien.de, einem Angebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Förderung von energieeffizienten und/oder CO2-armen schweren Nutzfahrzeugen
Kurzinfo
Ziel des Förderprogramms ist die Reduzierung der negativen Wirkungen des Straßengüterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen auf Umwelt und Klima.
Laufzeit
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
-
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen
-
künftige Halter oder Eigentümer des in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugs
Förderungsgegenstand
Förderfähig sind Lkw und Sattelschlepper mit Erdgasantrieb (CNG), Flüssigantrieb (LNG) und Elektroantriebe (reine EV oder Brennstoffzellenfahrzeuge).
Förderungshöhe
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Antriebsart des Fahrzeugs:
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Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas – CNG): 8.000 EUR pro Fahrzeug,
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Flüssigerdgasantrieb (Liquified Natural Gas – LNG): 12.000 EUR pro Fahrzeug
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Elektroantrieb bis einschließlich 12 t zulässiges Gesamtgewicht: 12.000 EUR pro Fahrzeug,
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Elektroantrieb ab 12 t zulässiges Gesamtgewicht: 40.000 EUR pro Fahrzeug.
Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen und Kalenderjahr beträgt 500.000 EUR.
Voraussetzungen
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Das Nutzfahrzeug muss als serienmäßiges Neufahrzeug in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Verkauf angeboten werden und zum Zeitpunkt der Anschaffung über das in den Unionsnormen vorgeschriebene Umweltschutzniveau hinausgehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern.
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Das Fahrzeug muss mindestens vier Jahre ununterbrochen in der Bundesrepublik zugelassen bleiben.
Bewilligungsbehörde / Kontakt
Bundesamt für Güterverkehr
Postfach 19 01 80
50498 Köln
Tel. (02 21) 57 76-26 99
Fax (02 21) 57 76-17 77
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.bag.bund.de
Weiterführende Links
Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV
Kurzinfo
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) kann einen wichtigen Beitrag zu den nationalen Klimaschutzzielen leisten, indem durch attraktive Angebote Fahrten im motorisierten Individualverkehr vermieden werden. Gleichzeitig müssen aber auch die Treibhausgasemissionen bei den ÖPNV-Fahrten selbst weiter verringert werden. Ziel ist es des Förderprogramms ist es, die Markteinführung von Elektrobussen in Deutschland zu unterstützen.
Laufzeit
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2021. Projektskizzen können bis zum 30.04.2019 eingereicht werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
-
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der öffentlichen Hand, die Personen im ÖPNV transportieren (Verkehrsbetriebe).
Förderungsgegenstand
Im Einzelnen werden gefördert:
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diesel-elektrische Hybridbusse mit externer Aufladung (Plug-In-Hybridbusse),
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batterie-elektrische Busse (Batteriebusse), die ohne zusätzliche Energieerzeugung im Fahrzeug rein elektrisch betrieben werden,
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Ladeinfrastruktur im Zusammenhang mit der Anschaffung von Plug-In-Hybridbussen oder Batteriebussen.
Förderungshöhe
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Antriebsart des Fahrzeugs:
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für diesel-elektrische Hybridbusse mit externer Aufladung (Plug-In-Hybridbusse) und Ladeinfrastruktur maximal 40% der förderfähigen Investitionsmehrkosten bzw. -ausgaben
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für Batteriebusse maximal 80% der förderfähigen Investitionsmehrkosten bzw. -ausgaben
Voraussetzungen
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Es müssen mindestens fünf Neufahrzeuge beschafft werden, die im ÖPNV eingesetzt werden.
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Für die Fahrzeuge muss die Nutzung erneuerbarer Energiequellen sichergestellt sein.
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Innerhalb der Zweckbindungsfrist von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme dürfen die Fahrzeuge nicht stillgelegt werden.
Bewilligungsbehörde / Kontakt
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger Elektromobilität
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. (0 30) 31 00 78-2 35
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.vdivde-it.de
Weiterführende Links
Downloads, Formulare und Links finden Sie auf www.erneuerbar-mobil.de
Klimaschutz durch Radverkehr
Kurzinfo
Im Rahmen des Förderaufrufes „Klimaschutz durch Radverkehr“ können modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren gefördert werden. Ziel ist es, neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen, den Anteil des Radverkehrs an der Verkehrsleistung zu erhöhen und einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort zu leisten.
Laufzeit
Die Richtlinie gilt bis zur zweiten Einreichungsfrist im Herbst 2020. Der zweite Förderaufruf wird noch bekannt gegeben.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
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alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Förderungsgegenstand
- Gefördert werden investive Maßnahmen mit Modellcharakter zur bedarfsgerechten und radverkehrsfreundlichen Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen.
- Die Projekte können unterschiedliche Gebietstypen/-größen adressieren und dabei in verschiedenen Themenbereichen ansetzen, hierzu gehören zum Beispiel die Alltagsmobilität (Berufs- und Einkaufsverkehr), der Wirtschaftsverkehr (Lieferverkehr und Transportdienstleistungen) oder der Freizeitverkehr.
Förderungshöhe
- Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt 200.000 Euro, maximal jedoch 10 Mio. Euro. Bei Verbundvorhaben gilt diese Mindestsumme für das Verbundprojekt insgesamt.
- Der Zuwendungsumfang für jedes Teilvorhaben soll mindestens 50.000 Euro betragen.
- Im Regelfall erfolgt die Förderung durch eine nicht rückzahlbare Zuwendung in der Höhe von bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen können eine höhere Förderquote von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erhalten.
Voraussetzungen
- Das Projekt bringt innovative Infrastrukturmaßnahmen erstmalig zur Anwendung, bewirkt hierdurch eine Minderung von Treibhausgasen (THG) und trägt somit zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bei.
- Die geförderten Maßnahmen sollen nicht zulasten des Fußverkehrs, Öffentlichen Personennahverkehrs, von Aufenthalts- und Erholungsflächen sowie des Baumbestandes gehen.
- Die Antragsteller müssen über eine ausreichende personelle sowie finanzielle Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.
Bewilligungsbehörde / Kontakt
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Innovation für Klimaschutz und Klimawandelanpassung
Forschungszentrum Jülich GmbH
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Telefon: 030/20199-3422
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weiterführende Links
Informationen zu den Terminen der Förderaufrufe finden Sie auf https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/radverkehr
Das Informations-PDF zum Förderprogramm "Klimaschutz durch Radverkehr" gibt weitere umfangreiche, detaillierte Informationen.
Ihre Ansprechpartnerin
für Werbung & Media
Kirstin Sommer
Tel.: +49 8203 950 18 45