FAQ Elektromobilität

Welchen Versicherungsschutz ein Fahrrad mit Elektroantrieb braucht, hängt unter anderem davon ab, ob es sich im Sinne des Gesetzgebers um ein herkömmliches Fahrrad handelt oder um ein Kleinkraftrad. Für Pedelecs genügt eine private Haftpflichtversicherung. Hat der Elektromotor eine Leistung über 250 Watt oder schaltet er nicht bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h ab - dies ist bei E-Bikes und sPedelecs der Fall -  ist eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung nötig.  Bei einem Pedelec mit Anfahrhilfe sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären, ob dieses in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist.

Gerade bei teuren Elektro-Rädern kann eine Diebstahlversicherung sinnvoll sein. Dabei können Pedelecs über eine Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert werden beziehungsweise als Zusatz in eine bestehende Hausratversicherung aufgenommen werden.

Prüfen Sie, ob die Leistungserbringung bei Diebstahl an Einschränkungen gekoppelt ist: Muss das Sicherheitsschloss einen Mindestkaufpreis aufweisen? Sind nur festverbaute Teile versichert oder das komplette Rad? Greift der Diebstahlschutz auch, wenn Sie das E-Rad im öffentlichen Raum parken? Manche Versicherer bieten auch Leistungen bei Vandalismus / mutwilligen Beschädigungen an. Auch hier gilt, das Kleingedruckte gründlich zu lesen.

Spezielle E-Bike-Versicherungen leisten nicht nur bei Diebstahl Schadenersatz, sondern auch bei Akku-Defekten, Sturzschäden, Materialfehlern, Konstruktionsfehlern, Elektroschäden und Pannenschaden.

Wer mit seinem Pedelec oder E-Bike Radreisen im Ausland plant, sollte zudem darauf achten, dass das Schutzpaket auch im EU- bzw. Nicht-EU-Ausland gültig ist.

Grundsätzlich gilt, wie bei allen Verträgen: Informieren Sie sich genau, welche Leistungen Ihr Vertragspartner anbietet und ob in bestehenden Verträgen Pedelecs, sPedelecs oder E-Bikes eingeschlossen sind. Gerade bei älteren Verträgen kann es vorkommen, dass diese Fahrzeuggattungen nicht berücksichtigt sind und im Falle eines Schadensfalls das böse Erwachen droht.

Ein Pedelec mit Anfahrhilfe (auch Schiebehilfe genannt) ist eine Mischform aus Pedelec und E-Bike: Das Rad kann ohne Pedaltreten eine Anfahrtsgeschwindigkeit von rund 6 km/h erreichen. Diese Funktion wird normalerweise über einen Hebel am Lenkrad ausgelöst. Das Rad "beschleunigt" sozusagen bis auf Schrittgeschwindigkeit. Besonders bei steilen Rampen, in Kelleraufgängen etc. kann die Anfahrhilfe ein sehr nützlicher Helfer sein.

Bei einem Pedelec mit Anfahrhilfe sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären, ob Ihre Privathaftpflicht ausreicht. Viele Versicherer nehmen Pedelecs mit Anfahrhilfe mit in die Privathaftpflicht auf, wenn sich die Anfahrhilfe bei spätestens 6 km/h abschaltet.

Seit dem 21. Juni 2013 werden Pedelecs mit Anfahrhilfe übrigens vom Gesetzgeber offiziell als herkömmliche Fahrräder eingestuft. Was bedeutet das für den Fahrer? Seitdem gibt es keine Altersbegrenzung bei Pedelecs mit Anfahrhilfe mehr, und es ist auch keine Mofaprüfbescheinigung mehr erforderlich.

Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Elektrofahrrad, bei dem der Motor nur läuft, wenn in die Pedale getreten wird. Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h schaltet der Motor automatisch ab. Unter diesen Voraussetzungen ist das Pedelec einem "normalen" Fahrrad gleichgestellt und nicht extra versicherungspflichtig. Beim Pedelec besteht keine Helmpflicht. Pedelecs müssen – wie Fahrräder – auf dem Radweg gefahren werden, sofern dieser benutzungspflichtig ist. Auch Pedelecs mit sogenannter Anfahrthilfe, die bis 6 km/h allein mit Motorkraft fahren können, gelten im Sinne des Gesetzes als Fahrräder.

Bei den sPedelecs schaltet sich der Motor erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h ab. Ein Versicherungskennzeichen muss angebracht werden, und es besteht eine Helm- und Führerscheinpflicht. sPedelecs sind rechtlich gesehen keine Fahrräder mehr, sondernfallen in die Kategorie "Kleinkrafträder".

Ein E-Bike ist ein Elektrofahrrad, das auch ohne Pedaltreten allein durch den Elektromotor-Antrieb fahren kann. Daher gelten E-Bikes als Kleinkrafträder / Leichtmofas und sind nicht über die Privathaftpflichtversicherung geschützt. Für sie muss jedes Jahr ein neues Kennzeichen gekauft werden, das den Haftpflichtschutz beinhaltet. Wer E-Bikes mit einer Leistung von mehr als 25 km/h fährt, muss mindestens eine Mofaprüfbescheinigung (Klasse M) besitzen und es besteht Helmpflicht. Bei E-Bikes bis 45 km/h handelt es sich um ein Kleinkraftrad. Auch hier gilt die Helmpflicht, der Fahrer muss einen Mofaführerschein besitzen.

Generell gilt: Fahrer von E-Bikes mit bis zu 500 Watt starken Motoren bedürfen immer mindestens einer Mofa-Prüfbescheinigung, müssen also mindestens 15 Jahre alt sein.

Bei Fahrradnutzern und Pedelec-Fahrern greift bei 1,6 Promille die "absolute Fahr­untüchtigkeit". Aber Achtung: Bereits bei 0,3 Promille muss der Fahrer mit einem Bußgeld und einer Medizi­nisch Psycho­logischen Unter­suchung (MPU) rechnen, nämlich dann, wenn ein Unfall passiert ist.

 Bei sPedelecs und E-Bikes stellen 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit dar, bei 1,1 Promille eine Straftat.  den strengeren Grenzwerten für Kraftfahrzeugfahrer - nämlich 1,1 Promille -  unterliegen. Auch der Transport von Kindern in Anhängern ist ausschließlich für Fahrräder und somit auch für Pedelecs erlaubt. An E-Bikes ist dies verboten. In geeigneten Kindersitzen dürfen Kinder bis zu sieben Jahren auf allen Zweirädern mitgenommen werden.

 

Quelle: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (Bundesverband) e. V.

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Betrachtet man den reinen Kaufpreis, liegen die Elektroautos momentan (2017) teilweise (noch) deutlich über den Anschaffungspreisen von konventionellen Fahrzeugen mit Vebrennungsmotor. Grund dafür ist hauptsächlich die kostenintensive Herstellung der verbauten Lithium-Ionen-Batterien. Dafür punktet das E-Auto im Betrieb mit niedrigeren Kosten. Das liegt daran, dass die Technik in der Regel wartungsärmer ist als beim herkömmlichen Fahrzeug.

Dazu kommt, dass mit Strom deutlich günstiger gefahren werden kann als mit Benzin. Auch steuerlich fährt man mit einem Elektromobil günstiger: Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt 10 Jahre bei Erstzulassung,nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent.

Da weltweit Automobilhersteller an immer leistungsstärkeren Elektroautos tüfteln und die Batterietechnologie rasant voranschreitet, ist davon auszugehen, dass die Anschaffungskosten für ein Elektroauto mittel-und langfristig sinken und sich - je nach Modell und Ausstattung - an das Preisniveau von Autos mit Verbrennungsmotor anpassen werden.


Redaktions-Tipp zum Thema "Kosten bei Elektroautos": Der ADAC-Autokostenvergleich 2017

Eine elektrische Zahnbürste kann ohne Stecker und Kabel aufgeladen werden. Dasselbe funktioniert auch bei Elektro-Autos: Beim so genannten induktiven Laden wird eine Primärspule, die mit dem Stromnetz verbunden ist, im Boden versenkt. Wenn Strom durch diese Spule fließt, baut sich ein Magnetfeld auf, das in der Sekundärspule im darüber stehenden Elektrofahrzeug einen elektrischen Strom anregt. Mit diesem „induzierten“ Strom wird die Batterie aufgeladen.

Im Gegensatz zum kabelgebundenen Laden ist dieses Verfahren platzsparend, verschleißfrei und sicher vor Vandalismus. Kosten für Kabel, Stecker und Gehäuse fallen nicht an.

Der Strom kann über induktive Ladestationen jedoch auch in die andere Richtung übertragen werden, also vom Fahrzeug ins Stromnetz, um kurzzeitige Leistungsschwankungen auszugleichen: das sogenannte Vehicle-to-Grid-Prinzip.

 

 

 

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