FAQ Elektromobilität

Die Ladedauer eines E-Bike-Akkus hängt von dessen Ladekapazität ab. Ein durchschnittlicher Richtwert für die meisten E-Bikes sind 3 - 5 Stunden Ladezeit.

Als Wallbox wird eine intelligente Wandladestation oder in einer Wand befestigte Anschlussmöglichkeit zum Laden von Elektroautos bezeichnet. Das Aufladen des Elektroautos kann also bequem in den eigenen vier (Garagen-)wänden erfolgen. Die Wallbox wird üblicherweise an 400 Volt mit 16 oder 32 Ampere angeschlossen (also Starkstrom) und ist somit in den meisten Haushalten installierbar.  

Warum intelligent? Moderne Wallboxen verfügen über eine Stromüberwachung und eine Fehlerstromerkennung - auch ein zeitlich intelligentes Laden wie zum Beispiel über Nachtstrom ist möglich.

In Deutschland gilt der Typ 2 Stecker (Mennekes-Stecker) als Norm. 

Die Kosten für eine Wallbox belaufen sich ab 80  Euro plus die fachmännische Installation.

Je nach maximaler Ladeleistung unterscheidet man zwischen unterschiedlichen Ladearten:

AC- / Wechselstromladung (Modus 1,2 und 3)

  • hat sich mittlerweile als Standard-Ladeart durchgesetzt
  • Vorteil: relativ geringe Investitionskosten
  • im privaten, halb-öffentlichen und öffentlichen Raum einsetzbar
  • In Lademodus 1 (Haushaltsstrom bis 16 A) und 2 (Gerätestrom bis 32 A) ist die Ladung an Haushaltssteckdosen oder an CEE-Steckdosen möglich (dauert aber relativ lange)
  • Lademodus 3 wird an Ladestationen eingesetzt: Ladeleistungen bis 43,5 kW möglich, dadurch geringere Ladezeit. Ladeleitungen nach Mode 3 finden sich in allen Elektrofahrzeugen der neuesten Generation.

DC-Ladung (Gleichstrom) 

  • Ladegerät ist immer in Ladestation verbaut 
  • DC-Low-Ladung (Steckertyp 2) bzw. DC-High-Ladung bis 400 A 
  • Größte Verbreitung in Japan
  • Batterie erreicht bis zu 80% der Maximalladekapazität in nur 30 Minuten

Induktionsladung 

  •  ohne Stecker und Kabel
  • Ladung erfolgt kontaktlos über Induktionsschleifen 
  • verhältnismäßig teuer und aufwändig zu installieren, daher noch nicht Standard
  • Aufgrund der Dynamik hohes Marktpotenzial

Combined AC/DC-Charging-System

  • bevorzugtes Schnellladesystem deutscher Autohersteller
  • Kommunikation zwischen Ladesäule und Fahrzeugbatterie 

 

Elektrofahrräder können über einen Front-, einen Mittel- oder einen Heckmotor angetrieben werden. Im ersten Falle sitzt der Motor in der Nabe des Vorderrats und „zieht“ das Fahrrad. Daher ist beispielsweise auf Sand oder glattem Boden Vorsicht geboten, da das Rad leichter durchdrehen kann. Außerdem kann bei diesem Antrieb kein Nabendynamo verwendet werden.

Der Mittelmotor befindet sich zusammen mit dem Akku über dem Tretlager in der Mitte des Elektrofahrrads. Das Hinterrad wird wie bei einem gewöhnlichen Fahrrad über die Kette angetrieben, und auch das Gewicht sitzt hauptsächlich in der Mitte. Bei diesen Rädern gibt es keine Rücktrittbremse, ein Nabendynamo lässt sich jedoch einbauen.

Ist der Elektromotor in der Nabe des Hinterrads angebracht, spricht man vom Heckantrieb. Dadurch dass das Gewicht relativ weit hinten sitzt, kann das Vorderrat beispielsweise in einer Kurve schneller wegrutschen. Bei solchen Räden ist eine Nabenschaltung nicht möglich; ein Nabendynamo kann jedoch verwendet werden.

Alle Pedelecs bis 25 km/h, mit und ohne Anfahrhilfe, werden wie normale Fahrräder behandelt und gehören daher auf den Radweg. Außerdem sind sie von der privaten Haftpflichtversicherung erfasst.

Da E-Bikes zu den Leichtmofas zählen, müssen sie auf der Straße fahren und dürfen innerhalb der Stadt nur Radwege mit der Kennzeichnung „Mofas frei“ benutzen. Außerhalb der Stadt dürfen auch mit E-Bikes alle Radwege befahren werden, sofern sie nicht ausdrücklich Mofas verbieten. Auf Waldwegen darf grundsätzlich nicht mit E-Bikes gefahren werden. 

Außerdem gilt für alle Pedelecs: Es besteht keine Helmpflicht! Aus Sicherheitsgründen wird jedoch empfohlen, einen Fahrradhelm zu tragen. Ausnahme bilden die sPedelecs: hier besteht Helmpflicht und es dürfen keine Fahrradwege benutzt werden.

Da E-Bikes (Geschwindigkeit bis 45 km/h) zu den Kleinkrafträdern zählen, besteht dem Bundesverkehrsministerium zufolge Helmtragepflicht. Entscheidend hierfür ist die Eintragung der Höchstgeschwindigkeit in der Betriebserlaubnis. Und: Wer E-Bike fährt, muss mindestens eine Mofaprüfbescheinigung (Klasse M) besitzen.

Fahrradnutzern und Pedelec-Fahrern ist eine höhere Promillegrenze erlaubt, während E-Bike-Piloten den strengeren Grenzwerten für Kraftfahrzeugfahrer unterliegen. Auch der Transport von Kindern in Anhängern ist ausschließlich für Fahrräder und somit auch für Pedelecs erlaubt. An E-Bikes ist dies verboten. In geeigneten Kindersitzen dürfen Kinder bis zu sieben Jahren auf allen Zweirädern mitgenommen werden.

 

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